Crashtest mit Drohne macht Gefahren deutlich
Die DEKRA hat in einer Versuchsreihe getestet, welche Verletzungsgefahr von Drohnen unter zwei Kilogramm ausgeht, wenn diese außer Kontrolle geraten. Danach stellten die Experten der DEKRA typische Szenarien nach, in welchen Drohnen jeweils außer Kontrolle gerieten.
Tiefe Schnittwunde
Bei einem ersten Versuch wurde der Anprall einer 1,3-Kilogramm-Drohne gegen einen Fußgänger-Kinder-Dummy getestet. Beim Anprall brach ein Propellerblatt aus Karbon ab und hinterließ eine tiefe Schnittwunde an der Hand des Dummys. Stefan Schneider, Luftfahrtexperte bei der DEKRA Aviation, sagt, dass „die modernen Fluggeräte meist mit sehr starken Motoren und Propellerblättern aus Karbon oder Kunststoff ausgestattet sind, die bei einer Kollision mit Personen gravierende Verletzungen hervorrufen können“.
Nach Crash außer Kontrolle
Ein weiterer Test zeigte, dass eine 1,8 Kilogramm schwere Drohne nach der Kollision mit einem Pkw bei rund 65 km/h völlig außer Kontrolle geriet. Der Multikopter krachte gegen die Windschutzscheibe und stieg danach in beschädigtem Zustand unkontrolliert auf 40 bis 50 Meter Höhe. Der Multicopter war zwar nicht mehr steuerbar, jedoch ließen sich die Motoren noch manuell stoppen. Im Anschluss stürzte das Flugmodell erwartungsgemäß senkrecht zu Boden, so dass es darunter stehende Menschen hätte erheblich verletzen können. Der Test zeigte außerdem, dass, von Beschädigungen der Frontscheibe abgesehen, beim Aufprall auf ein Auto mit einem Schreckmoment beim Fahrer zu rechnen ist, das leicht zu Folgeunfällen führen kann.
Auspacken und aufsteigen ist nicht
Schneider rät davon ab, eine erworbene Drohne einfach auszupacken und vor dem Haus aufsteigen zu lassen. Ein No-Go, von dem er dringend abrate. „Wer Unfälle vermeiden und an Drohnen Spaß haben will, muss sich auf den ersten Start gut vorbereiten. Vielen ist nicht klar, dass sie auch als privater Betreiber zahlreiche Vorschriften und Auflagen beachten müssen. Vor allem Konflikte mit dem Luftverkehr sind absolut zu vermeiden.“ Schneider weist darauf hin, dass die Regeln der Flugsicherung zwingend einzuhalten sind. „Ansonsten machen sich Copterpiloten wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr strafbar und sind für mögliche Schäden verantwortlich und haftbar.“
Die DEKRA empfiehlt hingegen dringend den Versicherungsschutz zu überprüfen. Alle Betreiber von Drohnen sind verpflichtet eine spezielle Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen (Wir berichteten: Drohnenversicherung ist gesetzliche Pflicht). Zudem empfiehlt Schneider, der selbst seit 2015 Kopterpiloten schult, allen Drohnenbetreibern an einer professionellen Schulung teilzunehmen. „Mit einem Befähigungsausweis ist der Betreiber auf der sicheren Seite. Er kennt die Vorschriften und kann die Gefahren von Drohnenflügen besser einschätzen. Es geht um nicht weniger als die Sicherheit in der Luft und am Boden“, so Schneider abschließend.
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