Registrierungspflicht kommt: Einheitliche Regeln für Drohnen in Europa
Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich für einheitliche Richtlinien für Drohnen und Piloten in Europa geeinigt. Bislang war jedes EU-Land für Drohnen mit einem Startgewicht unter 150 kg zuständig. Die einheitliche europäische Regelung von Drohnen und deren Piloten sieht vor, dass die EU zukünftig die Zulassung, die notwendigen technischen Voraussetzungen sowie den Rechtsrahmen regelt und die Länder bzw. Regionen legen fest, wann, wie, wo und zu welchem Zweck die Drohnen fliegen dürfen.
Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht betroffen
Jede Drohne, die mehr als 250 Gramm Startgewicht aufweist, muss zukünftig formell zugelassen werden. Im Klartext; Drohnen erhalten bald ein Nummernschild in Form einer digitalen Nummerntafel. Drohnenpiloten benötigen eine Zulassung. Somit können Polizisten den Besitzer der Drohne eindeutig und unkompliziert per App identifizieren. Ersichtlich werden über die App der Drohnentyp, die zugelassene Verwendungsart und die Zertifizierung des Steuerers. Mittels eines eingebauten Geofencing-Chip soll es Drohnen technisch unmöglich gemacht werden, in einen Flugverbotsbereich eindringen zu können.
Pilot und Drohne registrieren
Nach Angaben des Parlaments gilt die Registrierungspflicht nicht nur für Piloten, sondern auch für die Drohnen selbst. Nämlich deshalb, da sie bei einem Absturz Menschen verletzen können. Die Regelungen sollen ebenso für Hersteller Klarheit schaffen, denn diese müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen und die Drohnen auf Grund der Regelungen modifizieren. Für die Ausarbeitung der technischen Vorgaben wird die EU-Kommission beauftragt. Bei den Vorgaben soll es unter anderem um automatische Landefunktionen, Höhenbegrenzer und Abstandssensoren gehen, die vorgeschrieben werden sollen.
Die ÖVP-Verkehrssprecherin im EU-Parlament, Claudia Schmidt, sieht in der Regelung einen Meilenstein. „Da wir jetzt europaweit einheitliche Regeln und Standards für Drohnen haben, entstehen neue Geschäftschancen und europäischen Technologiestandards werden exportiert“, sagt Schmidt. „Abgesehen davon hätte es überhaupt keinen Sinn gehabt, 27 oder 28 unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Drohnen zu schaffen.“
EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht
Politisch verlässliche Rahmenbedingungen für die Drohnenindustrie sehen anders aus. Drohnenpiloten dürfen sich auf weitere Veränderungen einstellen. Denn tritt diese Regelung erst in Kraft, dürften viele Teile der Drohnenverordnung überflüssig werden. Der Kenntnisnachweis muss wahrscheinlich durch eine nach Europarichtlinien ausgearbeitete Zulassung ersetzt werden. Denn steht nationaler Recht im Widerspruch zu EU-Recht, so müssen die Mitgliedstaaten das EU-Recht anwenden.
Bestätigung vor dem Parlament notwendig
Doch bevor die neuen EU-Regeln für Drohnen in Kraft treten können, müssen sie noch formell von den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament bestätigt werden.