EU-Drohnenverordnung: Übergangsfrist für Bestandsdrohnen verlängert

Seit dem 01. Januar 2021 ist sie in Kraft, die neue EU-Drohnenverordnung. Das Regelwerk soll dazu beitragen, dass Drohnen sicherer und verantwortungsvoller im öffentlichen Luftraum betreiben werden. Besonders wichtig ist, dass der Drohnenpilot die bestehenden Regeln und Verordnungen kennt und einhält und somit die eigene Sicherheit und die Sicherheit unbeteiligter Personen gewährleistet.

Insbesondere für Neueinsteiger ist es nicht ganz einfach, sich im Dschungel der aktuellen Verordnungen und Regeln zu Recht zu finden. Aber auch Drohnenpiloten, die ihren Kopter vor Inkrafttreten der Drohnenverordnung gekauft haben (also Drohnen ohne offizielles Cx-Label), soll die neue EU-Verordnung gelten allerdings mit besonderen Übergangsregeln. Und die sehen wie folgt aus:

Übergangsregeln für Bestandsdrohnen ohne Cx-Label

  • Bestandsdrohnen bis 500 Gramm dürfen in Kategorie Open A1 betrieben werden
  • Bestandsdrohnen bis 2 Kilogramm dürfen in urbanen Gebiet geflogen werden. Hier gilt aber ein größerer Mindestabstand zu unbeteiligten Personen von 50 Metern. (wie OPEN A2 – nur mit strengeren Abstandsvorschriften) Für den Drohnenbetrieb in Kategorie A2 ist das EU-Fernpilotenzeugnis verpflichtend. Sonst dürfen die Kopter nur in Kategorie Open A3 betrieben werden.
  • Bestandsdrohnen bis 25 Kilogramm dürfen in Open A3 betreiben werden

Übergangsfrist für Drohnen ohne Klassifizierung verlängert

Die EU-Kommission hat die Bestandsdrohnenregelung um ein weiteres Jahr verlängert. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass ab dem 01. Januar 2023 nur noch Drohnen mit offizieller Drohnenklasse (C0-C6) nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung geflogen werden dürfen. Drohnen ohne diese Klassifizierung dürfen nur eingeschränkt genutzt werden. Jetzt wurde die Übergangsfrist, in der Drohnenpiloten ihren Kopter ohne Drohnen-Klassifizierung weiter nutzen dürfen, um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert.

Es gibt immer noch viele Fragen wie zum Beispiel: Welche Verhaltensregeln gelten speziell für meinen Kopter? Was ist verboten? In welcher Drohnenklasse befindet sich mein Fluggerät? Welcher Nachweis oder Führerschein wird für meine Bestandsdrohne notwendig? Was sollte man unbedingt wissen, wenn man eine Bestandsdrohne besitzt?

EU-Drohnenregeln und Kopter-Kategorien anschaulich erklärt

Worauf Sie beim Betrieb Ihrer Drohne unbedingt achten sollten, welche Kenntnisprüfung Sie für Ihren Kopter benötigen, wo Sie sich registrieren müssen und welche besonderen Regelungen für Bestandsdrohnen gelten, erfahren Sie anschaulich dargestellt im beiliegenden Video des ADAC.

Hier geht es zum Video. Dauer: 12 Minuten.

In Deutschland gilt die gesetzliche Versicherungspflicht!

In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht, dass jeder Drohnenbesitzer beim Betrieb seines Kopters im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung besitzen muss, um mögliche Schäden abzudecken, die durch die Drohne einem Dritten entstehen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fluggerät privat oder gewerblich genutzt wird.

Gehen Sie beim Versicherungsschutz für die Drohne kein Risiko ein!

Einige private Drohnenpiloten sind der Meinung, dass ihre Drohne automatisch im Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sei. Das ist nicht ganz richtig. Viele neue Privat-Haftpflichtversicherungen haben Drohnen in ihrem Versicherungsschutzpaket inkludiert und das auch nur für Kopter bis zu einem bestimmten Abfluggewicht. In älteren Haftpflichtverträgen sind Drohnen oftmals nicht mitversichert.

Wichtige Fragen an Ihren Privat-Haftpflichtversicherer!

Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei ihrem Privathaftpflichtversicherer, ob Ihre Drohne auch mitversichert werden kann und wenn „Ja“ zu welchen Bedingungen? Nennen Sie dem Versicherer den Drohnentyp, den Sie versichern möchten, insbesondere das Abfluggewicht! Welche Risiken sind versichert? Welche nicht? Gibt es eine Selbstbeteiligung? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Gilt die Versicherung auch im Ausland? Sind neben dem Versicherungsnehmer auch andere Kopterpiloten mitversichert? Erhalten Sie einen separaten Versicherungsschein? (Dieser muss beim Betrieb der Drohne mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden).

Entspricht der Versicherungsschutz der Verschuldenshaftung oder der Gefährdungshaftung? Diesen überaus wichtigen Unterschied erklären wir hier in einem separaten Blogbeitrag:

Eine umfangreiche und zuverlässige Drohnen-Haftpflichtversicherung erhalten Sie im Privattarif bereits ab 68 Euro (Jahresbeitrag) bei www.drohnen-versicherung.com.

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