Haus- und Badeordnung verbietet unbemannte Luftfahrzeuge
Wie schnell Drohnen bzw. Multicopter den Einzug in den normalen Alltag finden, wird in Konstanz deutlich. Die dortige BGK-Bädergesellschaft Konstanz mbH hat die Haus- und Badeordnung zum 01.07.2016 wegen möglichen unbemannten Luftfahrzeugen über den Bädern geändert. Unbemannte Luftfahrzeuge sind demnach in den Bädern verboten. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein vorübergehendes oder dauerhaftes Hausverbot.
So steht in §7 Absatz 8 der Haus- und Badeordnung geschrieben:
Die Benutzung von unbemannten Luftfahrzeugen jeglicher Art wie z.B. Drohnen und Multicoptern auf und über dem Badgelände gefährdet Leib und Leben der Badegäste sowie deren Persönlichkeitsrechte. Sie ist daher nicht gestattet.
Das Drohnenverbot gilt für die Bodensee-Therme Konstanz, das Hallenbad am Seerhein und das Rheinstrandbad sowie die Strandbäder Horn, Litzelstetten, Dingelsdorf und Wallhausen.
Wir haben mit dem Geschäftsführer und Sprecher der BGK-Bädergesellschaft Konstanz mbH darüber gesprochen. Schließlich musste es doch einen oder mehrere Vorfälle gegeben haben, so dass es einer Änderung der Haus- und Badeordnung bedurfte.
Robert Grammelspacher, Geschäftsführer und Sprecher der BGK-Bädergesellschaft Konstanz mbH: „Die Prüfung der Haus- und Badeordnung stand vor etwa zwei Jahren an, um diese an aktuelle Rechtsvorschriften anzupassen. Auch stehen wir mit Berufsverbänden in Verbindung, welche Musterbadeordnungen vorhalten. Hier wird die Haus- und Badeordnung abgeglichen, ob die aktuell vorliegende noch auf dem aktuellen Rechtsstand ist.“
Die Änderung der Haus- und Badeordnung wurde demnach nicht der Drohnen wegen angepasst, wie uns Grammelspacher mitteilte. Dennoch machte ein Vorfall, kurz vor Absegnung der neuen Haus- und Badeordnung, eine kurzfristige Änderung der Haus- und Badeordnung notwendig. Am Strandbad Horn flog eine Drohne ziemlich nahe an Badegäste heran, die sich dadurch belästigt fühlten. (Mehr in einem Artikel des Südkuriers). Die Geschäftsleitung sah sich demnach zum Schutz der Badegäste gezwungen, die Haus- und Badeordnung um einen weiteren Punkt hinsichtlich eines Flugverbots für Drohnen zu ergänzen. Dies als „reine Vorsorgemaßnahme, sofern eine Drohne abstürzen sollte, sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Badegäste“, so Grammelspacher weiter. „Schließlich wisse man nie, ob die Gäste auch gefilmt werden. Denn in einer anderen Badeanstalt unterhalten wir auch einen FKK-Bereich im Freien und sicherlich möchte da keiner unserer Badegäste gefilmt werden.“
Ansonsten steht die Bädergesellschaft den unbemannten Flugobjekten positiv gegenüber. Denn erst kürzlich war eine Drohne für Werbeaufnahmen im Einsatz, die die Bäder von oben filmte.
Weiterführende Links: