Nach dem aktuellen Zwischenfall bei München, bei dem eine Drohne einem im Landeanflug befindlichem Passierflugzeug bedrohlich nahe kam (wir berichteten: Drohne kommt Passagierflugzeug gefährlich nahe), fordert Bundesverkehrsminister Dobrindt neue Regelungen bei der Nutzung von zivilen Drohnen.
Laut Dobrindt ist das alleine jedoch nicht der Anlass, die Regelungen zu verschärfen. Vielmehr ist es die stetig steigende Zahl an unbemannten Fluggeräten. Sie sind leicht, mit Kameras ausgestattet, mit dem Smartphone bedienbar und inzwischen überall erhältlich.
Geht es nach dem Bundesverkehrsminister, sind ist ihr Einsatz aber bisher nicht ausreichend geregelt. Aktuell wird lt. BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) an der Änderung entsprechender Rechtsvorschriften gearbeitet.
Mit den neuen Regelungen sollen nun Gefährdungen im Luftraum und am Boden, z.B. durch Kollisionen oder Abstürze, vermindert werden. Alle gewerblich und privat genutzten Drohnen ab 0,5 kg sollen künftig kennzeichnungspflichtig (sogenannte Registrierungspflicht) werden, um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher bzw. Halter identifizieren zu können.
1. Private Nutzung wird neu geregelt
Um Gefahren im Luftraum zu vermeiden oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern, wird der private Einsatz von Drohnen neu geregelt.
Private Drohnen-Flüge werden verboten:
- in einer Höhe von mehr als 100 Metern,
- außerhalb der Sichtweite des Steuerers,
- über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –Verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien,
- über Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und
- Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –Organisationen.
2. Gewerblicher Einsatz wird neu geregelt
- Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten große Chancen zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Verkehrsüberwachung. Um diese Entwicklung zu unterstützen, werden ihre Einsatzmöglichkeiten erweitert.
- Landesbehörden können künftig Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlauben, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird. Bislang ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers grundsätzlich verboten.
- Für gewerbliche Nutzer von Drohnen wird es künftig einen Führerschein geben. Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen. Die Lizenz wird durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.
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