Eine Umfrage unter 521 Landwirten und Lohnunternehmer ergab, dass der Einsatz von Drohnen aus der Landwirtschaft bis spätestens 2030 nicht mehr wegzudenken ist. Die Anwendungsbereiche in der Landwirtschaft sind vielfältig, aber werden bislang kaum genutzt. Aktuell nutzen nur vier Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe Drohnen. Weitere vier Prozent planen und jeder Sechste (16 Prozent) diskutiert den Einsatz von Drohnen. Dabei vermessen Multicopter den Acker punktgenau und entwerfen Luftbilder der Pflanzenbestände. Die repräsentative Befragung wurde vom Verband Bitkom beauftragt und durch den Deutschen Bauernverband (DBV) unterstützt.
Lohnunternehmer arbeiten als Dienstleister für Landwirte – meist ohne eigene Fläche und ohne eigene Tiere.
Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer, Bitkom e.V.: „Ausgestattet mit Sensoren, Kameras und GPS-Empfängern helfen Multicopter die Landwirtschaft noch effizienter und umweltschonender zu gestalten. Pflanzenschutzmittel können so etwa präziser ausgebracht werden. Dadurch werden nicht nur Umwelt, Ackerboden und Pflanze geschont, sondern auch Kosten für die teuren Pflanzenschutzmittel eingespart.“ Aus Luftbildern, die Drohnen erstellen, können Landwirte außerdem aussagekräftige Erkenntnisse zum Zustand ihrer Pflanzen und Böden gewinnen.
Knapp jeder zweite Landwirt oder Lohnunternehmer (45 Prozent) erwartet den Durchbruch für die fliegenden Agrarhelfer bis 2030. Drohnen könnten zum Beispiel helfen, Rinder und Schafherden zu überwachen und zu hüten. „Der flächige Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft ist zwar noch ein Zukunftsszenario. Wir sehen aber, dass das Interesse der Branche groß ist und sich die Technologie in absehbarer Zeit in der Landwirtschaft durchsetzen wird“, so Rohleder.
Allerdings sind 53 Prozent der Meinung, dass Drohnen auch im Jahr 2030 noch eher wenig oder überhaupt nicht verbreitet sein werden.
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes: „Die komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind Ursache dafür, dass der Einsatz von Drohnen nicht schon stärker vorangeschritten ist. Derzeitige und künftige Einsatzmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft dürfen im Hinblick auf die anstehende Neuregelung zum Betrieb von Drohnen im Rahmen des Luftverkehrsgesetzes nicht eingeschränkt werden. Die Einsatzbedingungen müssen praxisverträglich bleiben.“
Zur Wahrung und Sicherstellung der Datenschutzinteressen der Landeigentümer und -nutzer müsse außerdem sichergestellt werden, dass die Flächen von Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung oder zu missbräuchlichen „Ausforschungsflügen“ überflogen werden dürfen.