Seit dem 1. Oktober gelten in Deutschland strengere Regeln beim Drohnenbetrieb. Wer für die Ausübung seines Hobbies oder seiner beruflichen Tätigkeit einen Kenntnisnachweis für sein unbemanntes Luftgerät (UAV/UAS) benötigt, muss eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle (AST) ablegen und bestehen. Nur so lässt sich der begehrte Drohnenführerschein erwerben. Wer deshalb einen Kenntnisnachweis machen muss, wünscht sich eine Schulungs- und Prüfungsstätte ganz in seiner Nähe. Aktuell sind beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) 19 anerkannte Stellen gelistet. Diese sind durch das LBA berechtigt, Schulungen durchzuführen und Prüfungen abzuhalten. Die AST sind im ganzen Bundesgebiet verstreut. Von einem flächendeckenden Angebot kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Rede sein. Für Prüflinge ist es wichtig zu wissen, dass die Prüfung an jeder vom LBA zugelassenen Stelle abgelegt werden kann.
Liste der anerkannten Stellen wird ständig erweitert
Weitere 30 Anträge sind laut Dipl.-Ing. Eckhard Fegel, Referatsleiter beim Luftfahrt-Bundesamt, noch in Bearbeitung. Spätestens in 3 Monaten dürfte es insgesamt über 50 AST geben. Wie Fegel weiter mitteilt, „beginnt die Bearbeitung von Anträgen umgehend nach Antragseingang. Der Zeitraum von der Antragstellung bis zur Genehmigung ist u.a. abhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen und der Zeit, die der Antragsteller für eine notwendige Überarbeitung der nichtgenehmigungsfähigen Dokumente benötigt.“ Bisweilen sind für die Bearbeitung drei Mitarbeiter/Innen zuständig.
Die Bearbeitung eines Antrags auf Anerkennung als anerkannte Stelle ist gemäß Abschnitt VII, Ziffer 35 der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt für den Antragssteller derzeit 750 Euro.
Spielzeug-, Hobby- und Profidrohnen
In Deutschland werden bis zum Jahresende über 1,12 Millionen Drohnen in der Luft sein. Davon sollte es sich schätzungsweise etwa um 160.000 und 200.000 Spielzeugdrohnen handeln, welche ein Startgewicht kleiner 250 Gramm aufweisen. Für diese Art von Drohnen wird kein Drohnenführerschein benötigt. Vorwiegend wird damit im Garten oder im Haus gespielt. Der Hobbybereich dürfte der Größte sein. Darunter sind Drohnen mit einem Startgewicht ab 250 Gramm bis unter 2 Kilogramm. Diese Drohnen sind kennzeichnungspflichtig und zum Flug wird in der Regel kein Kenntnisnachweis benötigt. Die Anzahl derer dürfte zwischen 895.000 und 940.000 liegen, wobei auch Gewerbetreibende sich dieser Klasse bedienen. Im professionellen bzw. gewerblichen Anwendungsbereich dürfte die Anzahl der Drohnen über 2 kg zwischen 20.000 bis 25.000 liegen, welche derzeit im deutschen Luftraum unterwegs sind.
Vermutlich werden in Deutschland in den nächsten zwei Jahren ungefähr 120.000 Piloten einen Kenntnisnachweis erwerben. Davon dürften 20.000 Drohnenpiloten eine Präsenzprüfung und etwa 100.000 eine Onlineprüfung ablegen. Lesen Sie auch unseren Artikel: Drohnenflüge – Wer braucht wann und warum einen Kenntnisnachweis
Ansturm auf die anerkannten Stellen?
Wir haben alle AST darum gebeten, uns Zahlen zu nennen. Darunter die Anzahl bisher geprüfter Teilnehmer, die Durchfallquote sowie die Anzahl der Prüflinge, welche derzeit wöchentlich eine Prüfung absolvieren. Zwar beantworteten nicht alle unsere Fragen, aber von den 19 anerkannten Stellen antworten immerhin weit über die Hälfte. Auf Basis dieser Antworten haben wir eine Hochrechnung durchgeführt. Seit dem Prüfungsbeginn dürften ungefähr 3.000 Teilnehmer ihren Kenntnisnachweis per Präsenzprüfung erhalten haben. Der Ansturm auf die einzelnen AST ist aktuell enorm, wird aber mit jeder weiteren zugelassenen AST durch das LBA sinken.
Die UAV DACH – Services UG hat die erste begehrte Zulassung als anerkannte Stelle unter der Nummer DE.AST.001 erhalten. Bisweilen haben dort über 450 Prüflinge ihren Kenntnisnachweis erhalten. Achim Friedl, Mitglied des Vorstandes bei UAV D A CH e.V.: „Bei uns hatten 60 bis 70 Bewerber pro Woche an ca. 45 Standorten die Prüfung abgelegt. Seitdem ist ein Rückgang zu verspüren.“
Prüflinge aus ganz Deutschland
Im Durchschnitt werden in jeder AST etwa 22 Prüfungen pro Woche abgehalten. „Die Prüflinge kommen aus ganz Deutschland zu uns“, sagt André Scholz von der Kopterzentrale aus Hannover. Die Teilnehmer der RKM – RotorKonzept Multikoptermanufaktur GmbH kommen vorwiegend aus dem süddeutschen Raum. „Unser Unternehmen hat Standorte in Mannheim, Stuttgart und München. Auf Anfrage werden auch Prüfungen in Nürnberg durchgeführt“, so Geschäftsführer Daniel Schmitt.
Prüflinge müssen Voraussetzungen erfüllen
Um an einer Prüfung teilnehmen zu können, müssen Prüflinge gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ansonsten ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Fehlende Unterlagen sollten schnellstens nachgereicht werden. Dirk Sturny, Senior Manager Corporate Communications bei Lufthansa Aviation Training GmbH, beschreibt eine Herausforderung: „Wir hatten etliche Anfragen, aber die Interessenten hatten oftmals kein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, das Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung ist. Das müssen viele erst beantragen.“
Nicht alle bestehen auf Anhieb
Die Durchfallquote liegt im Durchschnitt bei 11,85 Prozent. „Jedoch besteht die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung“, wie uns Achim Friedl, Mitglied des Vorstandes bei UAV D A CH e.V., mitteilt. Und diese Prüfung bestehen nahezu alle Teilnehmer. Christoph Paff, Projektmanager bei Luftprofile GmbH: „Die größten Defizite bestehen beim Thema Luftrecht. In unserem eintägigen Seminar gelingt es uns aber bislang sehr gut, die Prüflinge in diesem Thema ebenfalls fit zu machen.“ Dies bestätigte uns auch Michael Hanke von der Flugschule Dortmund: „Defizite sind bislang kaum zu erkennen, wenn dann im Luftrecht. Bislang hatten wir nur Profis und keine Hobbyflieger bei uns. Daher ist ein hoher Standard bei allen Teilnehmern zu verzeichnen.“
Bei der DEKRA Akademie haben bisher alle bestanden. „Seit dem 27.09.2017 haben bisher ca. 20 Personen an einer Prüfung teilgenommen. Alle Teilnehmer haben die Prüfung mit Erfolg bestanden“, so die Leiterin Aviation Services bei der DEKRA Akademie GmbH, Annette Wiedemann. Ebenfalls alle Prüflinge haben bei Copterexpert bestanden, wie uns der Inhaber Cesare Piro aus Burgwedel bestätigt.
Peter Otrzonsek von www.kopter-schulung.de ist einer von denen, deren Durchfallquote unter dem Durchschnitt liegt. Dazu hat Otrzonsek eine Erklärung: „Einige der Teilnehmer waren auch Wiederholungstäter, die schon im letzten oder vorletzten Jahr bei uns an der Schulung zum Befähigungsnachweis teilgenommen haben.“
Ein herzliches Dankeschön an alle teilnehmenden Unternehmen und Institutionen. Eine Auflistung aller Teilnehmer finden Sie untenstehend inkl. Link auf die jeweilige Website.
Weiterführende Links:
- Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung anerkannten Stellen
- Flugausbildungszentrum Dortmund
- A. Scholz – Kopterzentrale / Ingenieurzentrale
- Lufthansa Aviation Training GmbH
- www.kopter-schulung.de
- RKM – RotorKonzept Multikoptermanufaktur GmbH
- DEKRA Akademie GmbH
- Copterexpert
- Luftprofile GmbH