Noch bevor einige Onlinehändler ihren Kunden bestellte Pakete mit einer Drohne bis vor die Haustür liefern können, wird es wohl noch etwas dauern. Wahrscheinlich werden auch in diesem Sektor die Amerikaner uns Deutschen wieder um Längen voraus sein, wenn nicht sogar die berühmten 10 Jahre. Der weltweite Marktdurchbruch ist noch nicht vollzogen, er zeichnet sich noch nicht einmal ab. Vielmehr sprechen Experten von einem Hype oder Trend bei Drohnen. Ein Durchbruch wird erst dann gelingen, wenn eine ausgewogene, gesetzliche Regulierung den verantwortungsvollen Einsatz von Drohnen erlaubt, ohne dabei die Entwicklung und Ausübung von Lösungen zu bremsen oder gar zu verhindern. Oberste Priorität; auf die Sicherheit und Unversehrtheit von Lebewesen und Natur zu achten sowie Persönlichkeitsrechte zu wahren und Eigentum zu schützen. Viele kleine Zahnrädchen, die ineinandergreifen (müssen).
Bisweilen stecken noch zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in den Kinderschuhen und werden erforscht oder bereits ausführlich getestet. Nur ein Bruchteil der Möglichkeiten ist in der Praxis durchführbar und im Vorfeld mit viel Bürokratie verbunden. Die Einsatzgebiete von Drohnen sind schier unendlich und stehen zum Teil mit verschiedenen Gesetzen in Konflikt. Der rechtliche Rahmen, in Deutschland wie auch in den USA, verhindert die Durchführung vieler Anwendungsgebiete und hemmt den nötigen Durchbruch. Zudem fehlen einheitliche Standards, welche mühevoll erarbeitet werden müssen, so dass diese weltweit einsetzbar sind. Bis dahin ist es noch ein langer und beschwerlicher Weg. Viele Probleme, ein Flaschenhals.
Warum eine Eisenbahngesellschaft?
Warum es nun womöglich ein Unternehmen aus den USA im Bereich Drohnen braucht und warum dieses dem weltweiten Drohnenmarkt den nötigen Schub verpassen könnte, liegt in der Geschichte eines 167 Jahre alten Eisenbahnunternehmens.
Der Pionier BNSF Railway Company
BNSF Railway Company ist ein Eisenbahnunternehmen aus den USA und auf den Schienen zuhause. Früher musste das Schienensystem aufwendig und in einer kostenintensiven Prozedur kontrolliert werden. Heute setzt BNSF Drohnen ein, welche im Vergleich zu den vorhergehenden Methoden wesentlich günstiger und ressourcenschonender sind. Diese individuell ausgestatteten Multicopter fliegen entlang der Eisenbahnlinie in der Wüste von New Mexico. Die unbemannten Flugsysteme legen, um Schienen zu kontrollieren und zu untersuchen, Strecken von über 240 Kilometern zurück.
Die Drohne der Eisenbahngesellschaft hat eine Spannweite von 6 Metern und ist mit Kameras ausgestattet. Mit dieser und einer speziellen Software lassen sich Schäden am Schienensystem erkennen und durch das frühzeitige Beheben Entgleisungen von Zügen vermeiden. Die Drohnenflüge legen auch den Grundstein für die Inspektion und Kontrolle anderer fest installierter Infrastrukturen wie Pipelines und Stromleitungen.
Auf dieser Mission unterstützt das BNSF wiederum die amerikanische Bundesluftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration), welche unter anderem Regeln für den Betrieb von unbemannten Flugsystemen in den USA erlässt. Die Regeln ähneln denen der Deutschen, nämlich der Flug in Sichtweite des Piloten, kein Flug über Menschenansammlungen und die Einhaltung einer festgelegten Höhe.
Erfahrung wird weitergegeben
Aus dem umfangreichen Erfahrungsschatz der BNSF Railway Company profitiert die FAA. Denn durch den Einsatz der Drohnen für die Begutachtung des Schienensystems leistet BNSF zwangsläufig Pionierarbeit. Das ist ein erster wesentlicher Schritt bevor Handelsriesen wie beispielsweise Amazon mit dem Einsatz von Drohnen für kommerzielle Zwecke beginnen können.
Todd Graetz, Leiter des Drohne-Teams bei BNSF: „Wir mussten vieles von Grund auf neu erfinden. Jetzt kann unsere Erfahrung einer Reihe anderer Anwendungen dienen.“ Walker, ein ehemaliger Direktor bei der FAA: „Es ist schon Pionierarbeit, wie damals beim Barnstorming. Jetzt bewegen wir uns langsam in den kommerziellen Markt. Die große Herausforderung ist es, Drohnen über lange Distanzen zu fliegen und das ohne direkten Sichtkontakt vom Piloten zur Drohne.“ Drohnen werden aus Sicht von Walker in Zukunft unverzichtbar sein.
„Die FAA ist bestrebt, Regeln für die Steuerung von Drohnen über lange Distanzen und außerhalb der Sichtweite des Piloten aufzustellen“, so Earl Lawrence. Er ist Direktor bei einer Behörde für die Integration von unbemannten Flugzeugsystemen. Die Behörde verpasste im letzten Jahr nur knapp ein Mandat im Kongress, die Integration von Drohnen in den US-Luftraum zu erhalten. Dieses wurde wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt.
Bis vor kurzem hatte die FAA kommerzielle Drohnenflüge nur unter einem umständlichen Bewerbungsverfahren und nur von Fall zu Fall, erlaubt. Am vergangenen Montag begann die Behörde damit, bestimmte Flüge zu genehmigen. Diese mussten gewisse Voraussetzungen erfüllen. Erlaubt waren Flüge bei Tageslicht, in Sichtweite des Piloten, nicht schneller als 160 km/h und nicht über Menschen. Es handelt sich laut Lawrence um Regeln, die im nächsten Jahr gelockert werden sollen. So können nach seiner Erwartung Nachtflüge und Flüge über dicht besiedelten Gebiet möglich sein.
Mithilfe von BNSF und anderen Unternehmen möchte die FAA die Herausforderungen im Luftraum angehen, welcher schließlich der mit den meisten Privatflugzeuge in der Welt ist. „Die FAA selbst kann diese Herausforderung nicht alleine bewältigen, dass muss gemeinsam mit der Industrie erfolgen“, so Joanna Simon, Rechtsanwalt der Kanzlei Morrison & Foerster. Die Kanzlei vertritt auch Kunden wie Facebook mit seinem Drohnenprojekt.
BNSF soll besonders gut für die Aufgabe geeignet sein. Denn das Unternehmen betreibt viele Gleismeilen in dünn besiedelten Gebieten. Zudem können vorhandene Kommunikationstürme, die Teil des Sicherheitssystems für Eisenbahnen sind, für die Führung von Drohnen genutzt werden.
Unternehmen wie Google oder Amazon drängen bereits die FAA sich in dieser Hinsicht schneller zu bewegen. Auch diese Unternehmen arbeiten mit den Aufsichtsbehörden und politischen Entscheidungsträgern in vielen Ländern, nur um Bewegung in zukünftige Entscheidungen zu bringen.
Noch ist vieles zu beachten. Drohnen müssen in der Lage sein, andere Flugobjekte zu erkennen, auszuweichen, sicher aufzusteigen und zu landen, wie sie reagieren müssen, sofern ein Verlust der Funkverbindung eintritt oder wie sie reagieren soll, wenn der Strom ausfällt. Auf diese und viele weitere Eventualitäten kann nur eingegangen werden, wenn Industrie und Behörden an einen Strang ziehen und gemeinsam Regelungen und Lösungen für den Markt finden. Erst dann ist auch ein Marktdurchbruch in Sicht.
Dieser Artikel ist teilweise angelehnt an einen bei Bloomberg erschienenen Bericht.
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