Gastbeiträge

Sie möchten einen kommerziellen Gastbeitrag oder einen journalistischen Artikel zu einem bestimmten Fachbereich zum Thema Drohnen auf Drohnen-Journal.de veröffentlichen? Sie sind eine Agentur und wurden von einem Unternehmen beauftragt, einen themenrelevanten Artikel auf einer Website zu platzieren? Um häufig auftauchende Fragen gleich im Vorfeld zu beantworten, finden Sie folgend unsere Bedingungen:

  • Werbende Unternehmen
    • Wir lehnen Unternehmen aus den Bereichen Casino, Sportwetten, Finanzierungen oder Unternehmen aus ähnlich gelagerte Bereichen rigoros ab.
  • Themenumfeld
    • Im Artikel muss es um Drohnen gehen. Dabei spielt die Branche oder die Anwendung keine Rolle.
  • Inhalt bzw. Artikeltext
    • Für unsere Leser muss der Artikel informativ sein und einen echten Mehrwert enthalten. Rein werbliche Artikel werden abgelehnt.
  • Lesbarkeit
    • Der Artikel muss verständliche (Zwischen-)Überschriften besitzen, leicht lesbar und klar gegliedert sein.
  • Unique Content
    • Der gelieferte Artikel muss einmalig sein (Unique Content). D.h., er darf vorher nicht auf einem anderen Portal oder einer anderen Website veröffentlicht worden sein und auch nicht zukünftig veröffentlicht werden.
  • Länge des Artikels
    • Die Länge des Artikels bestimmen Sie selbst. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie einen Beitrag mit 200 Wörtern oder 2.000 Wörtern veröffentlichen möchten.
  • Links im Artikel
    • Links im Artikel sind zur Stützung von Behauptungen und Aussagen als Quellenangabe sehr gerne gesehen und helfen den Lesern u.U. den Artikel bzw. den Inhalt besser zu verstehen.
  • Bilder, Grafiken und Videos
    • Bilder, Grafiken und Videos dienen als zusätzliche Aufwertung von Artikel. Jedoch muss der Autor (m/w) bzw. dessen Unternehmen nachweislich entweder der Urheber der Bilder/Videos sein oder die Nutzungsrechte an den Bildern/Videos besitzen. Werden keine Bilder/Videos geliefert, behalten wir uns vor, passendes Bildmaterial einzufügen.
  • Nennung des Autors
    • Auf Wunsch wird der Autor (m/w) namentlich genannt. Ebenso kann ein Link auf ein bestehendes Autorenprofil gesetzt werden.
  • Kosten/Rechnungsbegleichung
    • Für jeden veröffentlichten Artikel berechnen wir einmalig eine Gebühr. Diese können Sie gerne über info[.at.]drohnen-journal.de anfragen. Die Rechnung ist generell via Vorauskasse zu begleichen. Der Artikel wird nach Zahlungseingang umgehend veröffentlicht und verbleibt dauerhaft auf Drohnen-Journal.de.
  • Kennzeichnung von Artikeln
    • Wir kennzeichnen jeden bezahlten Artikel am Anfang und am Ende des Textes mit „Werblicher Beitrag“. Hier gibt es keine Ausnahme!
  • Artikel-Änderungen
    • Wir behalten uns vor Artikel umzuschreiben, anzupassen oder gar abzulehnen.

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