Eine Drohne ist mit einem Passagierflugzeug des Typs Beechcraft 1900 kollidiert. Der Vorfall ereignete sich bereits am vergangenen Donnerstag. Erst am Sonntag hat der kanadische Verkehrsminister Marc Garneau eine Stellungnahme dazu herausgegeben.
Beim Landeanflug der zweimotorigen Maschine auf den internationalen Flughafen Jean Lesage in Québec, in dem sich die zwei Piloten sowie sechs Passagiere befanden, krachte die Drohne mit dem Flieger zusammen. Bei dem Unfall wurden glücklicherweise keine Personen verletzt und an der Maschine entstand nur ein geringer Sachschaden. „Meine Abteilung steht in Kontakt mit der zuständigen Polizei der Stadt Québec und im Falle einer Untersuchung werden wir mit dem Sicherheitsausschuss zusammenarbeiten.“ Der Drohnenpilot konnte bisweilen noch nicht ermittelt werden.
Die Drohne befand sich in etwa 450 Metern Höhe und rund drei Kilometer vom Flughafen entfernt. In Kanada sehen die Vorschriften jedoch vor, eine Drohne nicht höher als 90 Meter steigen zu lassen und einen Abstand von einem Flughafen von mindestens 5,5 Kilometern einzuhalten.
Der Verkehrsminister ist sich sicher, dass „die überwiegende Mehrheit der Drohnenbetreiber verantwortungsvoll unterwegs ist“. Er erinnert Drohnenpiloten dennoch daran, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und den Flugverkehr nicht zu behindern oder gar zu gefährden. „Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 US-Dollar belangt oder mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Dies gilt für Drohnen beliebiger Größe, die zu jedem Zweck verwendet werden. Alle Flughäfen, Hubschrauberlandeplätze und Wasserflugzeugbasen sind „Keine Drohnenzonen.“ Auch in Kanada benötigen Drohnensteuerer eine Erlaubnis vom Verkehrsministerium, wenn sie in No-Fly-Zonen fliegen möchten. In diesem Jahr wurden dem Verkehrsministerium bereits 1.596 Drohnenvorfälle gemeldet. Davon wurden 131 als sicherheitsrelevant eingestuft.
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