Dem Luftfahrt-Bundesamt lagen bis zum Ende des letzten Jahres über 450.000 Drohnen-Anmeldungen vor. Nicht nur in der Freizeit, auch im gewerblichen Bereich gewinnen Drohnen immer stärker an Bedeutung. Sie sind leicht zu bedienen und ihre Einsatzmöglichkeiten werden aufgrund der stetig verbesserten Technik immer größer. Aber je mehr Drohnen unterwegs sind, desto größer ist auch die Gefahr von Abstürzen, Zusammenstößen und anderen Unfällen. Im öffentlichen Luftraum sind Piloten mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen und verschiedenen Luftfahrtgeräten und Geschwindigkeiten unterwegs. Deshalb ist eine EU-weite Regelung in Bezug auf die Nutzung der ferngesteuerten Fluggeräte wichtig und notwendig.
Die EU-weite Drohnenverordnung
Die EU-Drohnenverordnung beschreibt, wo und wie eine Drohne in der EU fliegen darf. Die Verordnung ist die Grundlage für alle nationalen Drohnengesetze und damit ein Muss für jeden Drohnenpiloten – egal ob der Kopter gewerblich oder privat genutzt wird. Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, sollte die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen und Vorschriften in jedem Fall kennen.
Auspacken, einschalten und einfach los fliegen? Besser nicht!
Wer sich eine Drohne gekauft oder geschenkt bekommen hat, sollte sich vor dem ersten Start seines Fluggeräts über die bestehenden Vorschriften genau informieren:
Wer darf eine Drohne überhaupt fliegen?
Das Mindestalter, um eine Drohne fliegen zu dürfen, beträgt in Deutschland 16 Jahre. Drohnen, die der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG entsprechen, dürfen auch von Kindern unter Aufsicht betreiben werden. Die aufsehende Person muss alle Voraussetzungen erfüllen, um die Drohne selbst legal fliegen zu dürfen. Die Aufsichtsperson muss über 16 Jahre alt, als Pilot registriert sein und ggf. den notwendigen Führerschein besitzen.
Welcher Drohnenklasse entspricht der Kopter?
Jede Drohne unterliegt einer bestimmten Drohnenklasse. Ziel dieser Kategorisierung ist es, mögliche Risiken mit anderen Luftfahrzeugen und Personen am Boden zu vermeiden. Die Klassifizierung der Drohne erfolgt anhand verschiedener Parameter wie Größe, Gewicht, Reichweite, Flughöhe, Anwendungs- bzw. Einsatzbereich.
In jeder Drohnenklasse gelten unterschiedliche Regeln und Vorschriften, die der Betreiber zu beachten hat. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Beschränkung von Flugzonen oder Flughöhen und um die Beachtung wichtiger Zulassungs- und Registrierungsnotwendigkeiten.
Die EU-Drohnenverordnung teilt Drohnen in drei Betriebskategorien ein:
Offene Kategorie
Drohnen mit einem Startgewicht von unter 25 Kilogramm dürfen innerhalb der Sichtweite maximal 120 Meter hoch geflogen werden. Das Transportieren gefährlicher Güter oder der Abwurf von Gegenständen ist verboten.
In der „offenen“ Kategorie gibt es drei weitere Unterkategorien:
Kategorie C0
In diese Klasse fallen Drohnen, deren Fluggewicht sich unter 250 Gramm befindet und die nur eine sehr kurze Reichweite und Flugzeit besitzen. Für die Nutzung ist keine spezielle Zulassung oder Pilotenlizenz erforderlich.
Anmerkung: Spielzeugdrohne
Nur weil Spielzeugdrohnen klein sind, weniger als 250 Gramm wiegen, keine Kamera besitzen und für deren Betrieb kein Führerschein notwendig ist, heißt das nicht, dass sie keine potenzielle Gefahr darstellen. Gerade durch das geringe Fluggewicht sind sie nicht sonderlich windstabil und können somit schnell außer Kontrolle geraten und Schäden verursachen. Die Gefahr, die von Ihnen ausgeht, sollte nicht unterschätzt werden. Es empfiehlt sich dennoch, die online zur Verfügung gestellten Führerscheinlehrgänge durchzuarbeiten, um u. a. zu erfahren, wo geflogen werden darf und wo nicht!
Kategorie C1
Das Fluggewicht der Drohnen in dieser Kategorie liegt zwischen 250 und 900 Gramm. Die Reichweite und Flugzeit ist größer als in der Klasse C0. Die Kopter müssen beim Luftfahrtbundesamt registriert werden.
Kategorie C2
Die Kopter dieser Kategorie wiegen zwischen 900 Gramm und 4 Kilo. Die Reichweite und Flugzeit ist größer als in der Klasse C1. Kopter dieser Klasse benötigen eine Zulassung, die über einen Online-Kurs erhältlich ist.
Welcher Drohnen-Führerschein wird benötigt?
Die Drohnenklassifizierung entscheidet darüber, welche Art von Drohnen-Führerschein Sie benötigen, um den Kopter fliegen zu dürfen.
Der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3)
Mit dem kleinen EU-Drohnenführerschein dürfen alle gängigen Drohnen geflogen werden, deren Gewicht sich über 250 Gramm befindet. Kopter dürfen nur weitab von Menschen und Gebäuden geflogen werden. Den Führerschein erhalten Sie nach dem erfolgreichen Abschluss eines Onlinetrainings und einer entsprechenden Online-Prüfung. Er ist Voraussetzung für den großen Drohnenführerschein. Der Führerschein besitzt eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss danach erneuert werden.
Der große Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A2)
Der Führerschein erlaubt den Betrieb von Koptern, die in weniger als 150 Meter entfernt von Wohn, Gewerbe-, Industrie und Erholungsgebieten betrieben werden. Drohnen dürfen sich Menschen bis auf 30 Meter nähern. Der Führerschein besitzt eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss danach aufgefrischt werden.
Hier können sich Drohnenpiloten registrieren!
Drohnenpiloten müssen sich gemäß EU-Drohnenverordnung zuerst beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, bevor sie eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele und welche Drohnen geflogen werden sollen.
Nach erfolgter Online-Registrierung erhält der angehende Pilot eine sogenannte „Kopter-Betreiber-ID“, kurz e-ID, die auf dem Kopter in Form einer Plakette sichtbar anzubringen ist. Anhand der personengebundenen Registrierungsnummer kann die Drohne dem Besitzer eindeutig zugeordnet werden. Die Kosten für die Registrierung betragen zwanzig Euro.
Es gibt eine Ausnahme:
Drohnen, die keine Sensoren zur „Erfassung personengebundener Daten“ wie Kameratechnik oder Mikrofone mitführen und deren Fluggewicht sich unter 250 Gramm befindet, benötigen keine Registrierung.
Hier geht es zur Betreiber-Registrierung:
Hilfreiche Informationen zur Drohnen-Betreiber-Registrierung und zu den EU-Kompetenznachweisen (Drohnenführerschein) liefert Ihnen das Luftfahrtbundesamt: Hier geht es zur Website:
Wo darf die Drohne geflogen werden und wo nicht?
In Deutschland beträgt die erlaubte Flughöhe für Drohnen 120 Meter über dem Boden. Wer höher hinaus möchte, der benötigt dazu eine Genehmigung. Nur wer seinen Kopter auf einem Modellflugplatz betreibt, der darf auch höher als 120 Meter fliegen.
Die Drohne außerhalb der Sichtweite fliegen? Das ist grundsätzlich verboten, aber mit einer offiziellen Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes möglich.
Die EU-Drohnenverordnung erlaubt den Nachtflug von Drohnen auch ohne spezielle Genehmigung, allerdings nur, wenn der Kopter mit einem grünen Blinklicht ausgestattet ist, das seit dem 01.07.2022 vorgeschrieben ist. Zusätzliche Positionslichter am Kopter, die die Beurteilung der Lage im Raum erleichtern, sind empfehlenswert.
Die deutsche Luftverkehrsordnung sieht vor, dass sensible Bereiche mit Drohnen nicht beflogen werden dürfen. Dazu zählt der Flug mit einem Abstand von mindestens 100 Meter zu Autobahnen, Industrieanlagen, Wohngrundstücken, Militäranlagen, Flughäfen (Radius mind. 5 Kilometer), Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, Naturschutzgebieten, öffentlichen Bädern oder Badestränden, Unglücksorten, Katastrophengebieten und Einsatzorten der Polizei.
Wird eine Drohnen-Haftpflicht-Versicherung benötigt?
Nach dem Luftverkehrsgesetz § 43 ist jeder, der in Deutschland eine Drohne betreiben möchte, verpflichtet, für seinen Kopter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer keinen Versicherungsschutz besitzt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, er muss auch im Schadenfall die verursachten Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Es besteht die Möglichkeit, die Drohne über die Private Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Viele Drohnenpiloten sind der Meinung, dass damit alle Risiken abgedeckt sind! Das sollte im Vorfeld aber genau geprüft werden.
Die Drohne kann in der Privathaftpflichtversicherung, wenn überhaupt, nur für Privatflüge abgesichert werden – nicht für gewerbliche Einsätze. Auch das Drohnengewicht ist ein Thema. Meistens werden Drohnen nur bis zu einem bestimmten Fluggewicht mitversichert. Es bewegt sich zwischen 500 bis 1500 Gramm. Das sollte im Einzelfall genau geprüft werden.
Die Drohne in der privaten Haftpflichtversicherung!
Vorsicht! Oftmals bestehen gefährliche Haftungslücken!
Für viele Kopterpiloten liegt es nahe, die Drohne in die private Haftpflichtversicherung zu integrieren. Wichtig! Achten Sie unbedingt darauf, dass die Drohnen-Versicherung im Rahmen der Privat-Haftpflicht auch den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Das heißt, dass der Kopter nach der Gefährdungshaftung und nicht nach der Verschuldenshaftung abgesichert ist.
Was heißt das?
Die Verschuldenshaftung in der privaten Haftpflicht bietet Drohnenbesitzern keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Für alle Drohnenpiloten gilt die verschärfte Form der Haftung und zwar die Haftung auch ohne persönliches Verschulden.
Diese Haftungsform nennt man „Gefährdungshaftung“. Die Gefährdungshaftung ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Es handelt sich dabei um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht.
Versichert ja – aber nicht ausreichend!
Kommt es zu einem Schadenfall und der Privat-Haftpflichtversicherer handelt nach der Verschuldenshaftung, dann tritt er für den Schaden nur ein, wenn ein Verschulden des Drohnen-Halters vorliegt. Trägt der Drohnenhalter keine Schuld an dem verursachten Schaden, zahlt der Versicherte den entstandenen Schaden selbst.
Es ist wichtig zu wissen, welche Schäden im Falle eines Drohnenunfalls durch die Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind und welche nicht!
Tipp!
Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss, ob die Gefährdungshaftung für Ihre Drohne im Versicherungsvertrag inkludiert ist. Sprechen Sie dazu mit Ihren Versicherungsberater. Lassen Sie sich die Zusage über den Versicherungsschutz bzw. die Mitversicherung der Drohne schriftlich bestätigen.
Wichtige Fragen zur Kopter-Haftpflichtversicherung, die geklärt werden sollten!
Es gibt weitere Themen, die den Versicherungsschutz betreffen und die im Vorfeld mit dem Privat-Haftpflichtversicherer abgeklärt werden sollten:
Wer ist außer dem Halter berechtigt, die Drohne zu fliegen? Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Wird ein Nachweis über den Versicherungsschutz wie eine Police bzw. Versicherungsschein ausgestellt? (Dieser muss Sie beim Betrieb der Drohne stets mitgeführt werden!) Sind auch mehrere Drohnen versicherbar? Sind die Versicherungsbedingungen zuvor einsehbar? Gibt es eine Selbstbeteiligung? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus? Sind auch selbst gebaute Drohnen versicherbar?
Sie möchten von Anfang rundum abgesichert fliegen?
Entscheiden Sie sich am besten direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflicht-Versicherung, die dem Luftverkehrsgesetz entspricht. Dann sind Sie gleich von Anfang an bestmöglich und zuverlässig abgesichert.
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