Eine Frage, die sich sehr viele Drohnenpiloten vor dem ersten Start des Kopters stellen. Es ist aber nicht schwer herauszufinden, wo in der direkten Umgebung eine Drohne legal gestartet werden kann. Dazu helfen zwei Apps:
APP von DIPUL
Herausgeber: Digitale Plattform „Unbemannte Luftfahrt“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Entwicklung/Realisierung: Deutsche Flugsicherung GmbH.
Die App weist darauf hin, welche geltenden Regeln beim Drohnenflug einzuhalten sind und überprüft, ob der geplante Flugort legal und geeignet ist. Hier gehts zur App:
App von Flynex
Auch die kostenlose App „Map2Fly“ von Flynex informiert schnell und einfach darüber, wo Du Deinen Kopter deutschlandweit bedenkenlos fliegen kannst und wo welche Auflagen zu beachten sind. Hier geht es zur App:
Informieren Sie sich vor dem ersten Start, wo die Nutzung der Drohne erlaubt ist. So ist der Flug in der Nähe von Flughäfen beispielsweise verboten. Der Mindestabstand beträgt 1,5 Kilometer. Auch Energiekraftwerke, Schifffahrtswege, Autobahnen, Krankenhäuser, Einsatzorte von Rettungsorganisationen oder der Polizei sowie Justizvollzugsanstalten dürfen nicht überflogen werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass es in Deutschland bestimmte Regeln gelten, die unbedingt eingehalten werden müssen, um die Sicherheit im Luftraum oder in bestimmten Gebieten zu gewährleisten. Je nach Größe und Gewicht des Kopters gelten unterschiedliche Regelungen.
Welche Bestimmungen in Deutschland für den Drohnenflug grundsätzlich gelten, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in einem übersichtlichen Flyer zusammengestellt.
Der Flyer kann im PDF-Format heruntergeladen werden:
Wichtig! Es handelt sich hierbei um eine Übersicht über die allgemein geltenden Drohnenregeln in Deutschland. Es können weitere Einschränkungen oder Genehmigungen notwendig sein, je nach Standort und Art des Drohnenfluges. Insofern sollte sich jeder Drohnenpilot vor dem Flug über evtl. spezifische Regeln und Gesetze in der jeweiligen Region informieren.
Vor dem ersten Start unbedingt beachten!
Drohnen-Versicherung
Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, benötigt eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Da nicht alle Haftpflichtversicherungen Drohnen in ihrem Deckungskonzept integriert haben und der Versicherungsschutz oftmals lückenhaft ist, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Drohnenhaftpflichtversicherung. Zuverlässigen Rundum-Versicherungsschutz erhalten Sie bereits ab 68 Euro netto im Jahr.
Übrigens: Voraussetzung für die Drohnen-Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA) ist eine gültige Haftpflichtversicherung!
Hier geht es zur Antragstellung Drohnenhaftpflichtversicherung:
Einmalige Registrierung
Wiegt das Fluggerät über 250 Gramm oder besitzt eine Kamera/Mikrofon, dann besteht die Pflicht, sich als Betreiber beim Luftfahrtbundesamt online zu registrieren. Nach erfolgter Registrierung erhält der Antragsteller eine e-ID. Diese ID ist auf dem Kopter in Form einer Plakette oder eines Aufklebers gut sichtbar anzubringen. Betreiber von Spielzeugdrohnen benötigen keine Registrierung.
Hier geht es zur Betreiber-Registrierung beim LBA:
Drohnenführerschein
Für Drohnen mit einem Abfluggewicht von unter 250 Gramm wird kein Führerschein benötigt. Wiegt der Kopter zwischen 250 bis 500 Gramm muss ein sog. EU-Kompetenznachweis erworben werden. Er wird auch „kleiner Drohnenführerschein“ genannt und kann beim Luftfahrtbundesamt kostenlos online erworben werden.
Drohnen, die mehr als 500 Gramm wiegen dürfen nur mit dem „großen Drohnenführerschein“ (EU-Fernpilotenzeugnis) betreiben werden.