Versicherung: Handel muss Kunden informieren
In Deutschland soll es etwa 400.000 Drohnen (Multicopter) geben, die im privaten Bereich wie auch gewerblich eingesetzt werden. Das schätzen Verbände, Versicherer und die Politik. Sicherlich dürfte die Anzahl der Multicopter auf dem Markt – in Anbetracht der Vielzahl an Copter-Typen, der unterschiedlichen Größen und Preisspannen – wesentlich höher liegen. Es werden stetig mehr und wie viele Drohnen sind es tatsächlich? Wie sollen denn auch die vielen Multicopter erfasst werden, die es nicht nur im Handel, sondern auch im Internet zu erwerben gibt?
Eine Möglichkeit wäre sicherlich, die Anzahl der abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen als Indikator für die Anzahl auf dem Markt herumschwirrender Copter heranzuziehen. Denn es besteht in Deutschland schließlich eine Versicherungspflicht für Drohnen (Lesen Sie unseren Beitrag: Drohnenversicherung ist gesetzliche Pflicht). Da wäre es doch ein leichtes, die Anzahl der abgeschlossenen Versicherungen anhand der Anzahl auf dem Markt befindlicher Drohnen gleichzusetzen.
Hohe Dunkelziffer
Doch nicht alle Steuerer werden ihre Drohne über eine Haftpflicht versichern. Entweder aus Unwissenheit gegenüber einer bestehenden Versicherungspflicht oder gar aus finanziellen Gründen. Denn wer möchte schon die für 50 Euro beim Discounter erstandene Drohne, welche der Sprössling von Opa zum Geburtstag geschenkt bekommen hat, für läppische 80 Euro Jahresbeitrag versichern? Wahrscheinlich ist die Drohne schon nach dem ersten Crash gegen die Hauswand reif für die Mülltonne? In Deutschland gibt es demnach eine hohe Dunkelziffer an Nicht-Versicherten Drohnen. Schätzungsweise dürfte dieser Anteil bei rund 70 Prozent liegen. Das entspräche einem tatsächlichen Anteil von über 1,33 Millionen privaten wie auch gewerblichen Drohnen auf dem deutschen Markt.
Hohes Gefahrenpotential
Die Drohne als Spielzeug oder zur Druchführung des Berufs soll nicht schlecht geredet werden. Im Gegenteil: Drohnen werden uns in Zukunft noch sehr nützlich sein und das Leben erleichtern. Dennoch, in den falschen bzw. ungeübten Händen weist die Drohne ein hohes Gefahrenpotential auf. Sofern wir mit unserer Schätzung richtig liegen, fliegen in Deutschland über 900.000 unversicherte Drohnen in der Luft herum. Das Risiko von Schäden und Unfällen mit unversicherten Drohnen ist hierzulande riesig. Schäden, welche durch Drohnen entstehen, müssen vom Steuerer aus eigener Tasche bezahlt werden. Die private Haftpflichtversicherung steht für diese Schäden nicht ein. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist demnach ein reiner Selbstschutz für den Halter und den Steuerer einer Drohne.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Die Dunkelziffer wird durch zwei Gruppen dominiert. Der eine, und somit größte Teil der Nicht-Versicherten, dürfte jene sein, die von einer Versicherungspflicht keine Kenntnis haben. Allgemein bekannt ist aber, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nur ein kleiner Teil der Nicht-Versicherten kann wahrscheinlich zu denen gezählt werden, die zwar von einer Versicherungspflicht wissen, jedoch nicht bereit sind dafür zu zahlen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wollen einige darunter nicht mit einer Drohne in Verbindung gebracht werden und auch versicherungstechnisch nicht in Erscheinung treten. Wer weiß, für welchen Zweck die Drohne eingesetzt werden soll. Gegen letztere Gruppe ist kaum etwas auszurichten. Lediglich hohe Geldstrafen könnten bei einigen eine abschreckende Wirkung erzielen, sofern sie denn bei einer Kontrolle überhaupt erwischt werden.
Informationspflicht: Appel an den Handel
Doch gegen das Informationsdefizit gibt es eine einfache und effektive Lösung. Wir sehen in erster Linie den Handel bzw. den Verkäufer einer Drohne in der Verantwortung. Der Handel muss den Käufer zwingend über die Versicherungspflicht informieren. Auch darüber, dass es keine Rolle spielt, ob die Drohne privat zur Freizeitgestaltung oder für gewerbliche Zwecke eingesetzt wird. Wichtig ist zudem, dass bei Drohnen nicht die Verschuldenshaftung sondern die Gefährdungshaftung gilt. Im Schadenfall muss kein eindeutiges Verschulden des Steuerers der Drohne vorausgegangen sein. Der Schadenersatzanspruch beruht allein auf der Tatsache, dass der Ersatzpflichtige (Drohnenpilot) bei einer erlaubten Tätigkeit unvermeidlich eine gewisse Gefährdung seiner Umgebung herbeiführt.
Wir appellieren daher an den Handel, online wie auch offline, zukünftig alle Käufer von Drohnen/Multicopter schriftlich über die bestehende Versicherungspflicht zu informieren. Dazu haben wir ein Informationsschreiben verfasst, dass der Händler seinem Kunden beim Kauf überreichen, der Verpackung oder den Versandunterlagen hinzufügen sollte. Einerseits reduziert der Handel sein Haftungsrisiko, andererseits wird die Anzahl der Unversicherten dadurch drastisch reduziert. Die Befürchtung, ein potentieller Käufer würde durch die Kenntnis der Versicherungspflicht vom Kauf einer Drohne absehen, ist durchaus realistisch und gegeben. Jedoch sollte Sicherheit immer vor Profit und Absatz gehen.
Weiterführender Link: