Auf diese Kriterien sollten Sie bei einer Drohnenhaftpflichtversicherung unbedingt achten!

Durch den Betrieb einer Drohne können bei einem Absturz oder einer Kollision Schäden an Personen oder Gegenständen entstehen. Um Schäden dieser Art abzudecken, schreibt der Gesetzgeber in Deutschland eine Drohnenhaftpflichtversicherung vor. Dadurch soll das finanzielle Risiko für den Drohnenhalter und den Geschädigten minimiert werden. Das heißt, im Schadenfall übernimmt der Drohnen-Haftpflichtversicherer die Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten oder Schmerzensgeldzahlungen (Reha-Behandlungen, Verdienstausfall etc.) der geschädigten Person.

Ohne Versicherungsschutz müsste der Drohnenhalter für die Schäden selbst aufkommen was zu einer hohen finanziellen Belastung führen kann.

Privathaftpflicht oder spezielle Drohnenhaftpflicht-Versicherung?

Es gibt zwei Möglichkeiten seine Drohne zu versichern. Über die private Haftpflichtversicherung mit integrierten Drohnenschutz oder über eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Drohnen sind in der Privathaftpflicht häufig nicht ausreichend abgesichert!

Oftmals gelten Drohnen in älteren Privathaftpflichtversicherungen nicht als mitversichert. Evtl. sind in den Versicherungsbedingungen „Flugmodelle ohne Motor“ aufgeführt. Da es sich bei Drohnen aber um Fluggeräte mit Motor handelt, sind sie durch diese Formulierung nicht mitversichert.

Das sollten Sie bei der Wahl des Versicherungsschutzes unbedingt beachten:

Die Wahl der richtigen Haftungsart

Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung nicht auf Basis der Verschuldenshaftung, sondern auf Basis der Gefährdungshaftung für Schäden eintritt. Bei der Verschuldenshaftung reguliert der Versicherer nur dann, wenn der Drohnenpilot schuldhaft gehandelt hat und dadurch einem Dritten ein Schaden entstanden ist. Beispiel: Die Drohne wurde durch den Piloten nicht korrekt bedient.

Bei der Gefährdungshaftung ist es anders. Sie tritt auch dann ein, wenn durch die Nutzung der Drohne einem Dritten ein Schaden entstanden ist, unabhängig davon, ob der Drohnenpilot schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Beispiel: Die Drohne wird von einer Windböe erfasst und verursacht durch den Absturz einen Schaden. Der Drohnenpilot haftet, auch wenn er den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat. Achten Sie deshalb darauf, dass die Drohnenhaftpflichtversicherung immer die Gefährdungshaftung abdeckt.

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Die Versicherungssumme ist ein wichtiger Punkt: Sie sollte vom Versicherungsnehmer im Rahmen der Antragstellung frei wählbar und entsprechend hoch sein, damit in einem Schadensfall alle anfallenden Kosten gedeckt sind. In der Regel können Deckungssummen zwischen 1 Million und 10 Millionen Euro gewählt werden.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Geltungsbereich in der Drohnenversicherung gibt an, in welchem geografischen Gebiet der Versicherungsschutz für die Drohne gilt. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Absicherung nicht nur in Deutschland sondern auch in anderen Ländern oder Regionen gültig ist. Das kann wichtig werden, wenn man die Drohne mit in den Urlaub nehmen möchte.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Kommt es mit der Drohne zu einem Schadenfall und im Versicherungsvertrag wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, dann muss der Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag selber zahlen, bevor der Versicherer einspringt. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Versicherer und Vertrag variieren. Beträgt die Selbstbeteiligung zum Beispiel 500 Euro und der verursachte Schaden 2.000 Euro, übernimmt der Versicherer 1.500 Euro. Die 500 Euro Differenz (Selbstbehalt) zahlt der Versicherungsnehmer aus der eigenen Tasche.

Wer darf die versicherte Drohne fliegen?

Grundsätzlich ist der Drohnenhalter für alle durch die Drohne verursachten Schäden haftbar. Wurde in der Drohnenhaftpflichtversicherung aber die „offene Pilotenklausel“ vereinbart, heißt das, dass der Versicherungsschutz auch dann gilt, wenn andere berechtigte Personen den versicherten Kopter steuern, die namentlich nicht in der Versicherungspolice genannt sind. Voraussetzung: Es liegt eine entsprechende Drohnenpiloten-Lizenz wie ein Kenntnisnachweis oder ein Drohnenführerschein vor, die den Steuerer berechtigen, den Kopter fliegen zu können.

Welche Drohnentypen sind versichert?

Welche Drohnentypen haftpflichtversicherbar sind, entscheidet der jeweilige Deckungsgeber. Entscheidend ist oftmals das Abfluggewicht des Kopters. Viele Versicherer versichern Drohnen nur bis zu einem bestimmten Abfluggewicht. Aber auch die Art der Drohne wie Quadrokopter, Hexakopter, Octokopter sowie die technische Ausstattung wie Kamera, etc. kann beim Versicherungsschutz eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus kann sich auch die Versicherbarkeit selbstgebauter Kopter als schwierig erweisen.

Wichtig für den Flugbetrieb: Die Versicherungsbestätigung!

Nach dem aktuellen Luftfahrtgesetz muss der Drohnenpilot im Bedarfsfall den Behörden oder der Polizei den Versicherungsschutz der betriebenen Drohne vor Ort nachweisen können. Dass heißt: Eine separate Versicherungsbestätigung muss beim Betrieb der Drohne immer mitgeführt werden.

Empfehlung:

Entscheiden Sie sich von Anfang an für den richtigen Versicherungsschutz. Nur so sind Sie rundum optimal abgesichert.

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes entspricht und folgenden Leistungen enthält:

  • Entspricht der Gefährdungshaftung
  • Frei wählbare Deckungssumme
  • Keine Selbstbeteiligung
  • „Offene Pilotenklausel“: inkludiert!
  • Alle Drohnentypen auch Selbstbau-Kopter versicherbar
  • Versicherungsbestätigung: umgehend

erhalten Sie bereits ab 68 Euro inklusive Versicherungssteuer im Jahr.

Hinweis:

Eine Drohnenhaftpflichtversicherung haftet in der Regel nur, wenn durch den Betrieb des Kopters einem anderen Dritten ein Schaden (Personen- oder Sachschäden) entstanden ist. Die Haftpflicht deckt keine Schäden ab, die an der Drohne selbst oder am Eigentum des Drohnenpiloten entstanden sind. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine spezielle Drohnen-Kasko-Versicherung abzuschließen.

Nähere Informationen zu Drohnenhaftpflicht- und Drohnen-Kasko-Versicherung finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

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