Drohne mit Tomatensoße
Am vergangenen Sonntag spielte sich in Randersacker eine dramatische Szene ab. Der Place de Vouvrai war augenscheinlich blutverschmiert. Was war passiert? Wer flog über Balthasars Badewanne?
Einer flog über Balthasars Badewanne
Im beschaulichen Weinort Randersacker verlor vergangenen Sonntag ein Multicopter einen Beutel mit 250 ml Tomatensoße. Zu diesem Schluss kommt die Polizei, welche an diesem Tag zum Tatort gerufen wurde. Denn ein besorgter Passant rief gegen 15:20 Uhr die Polizei und teilte dieser mit, dass eine Drohne über den Place de Vouvrai geflogen sei und einen Beutel mit einer rötlicher Substanz darin entweder verloren oder bewusst abgeworfen habe.
Der Place de Vouvrai ist jener Platz der Fußgängern vorbehalten ist, auf dem die goldene Badewanne von Balthasar Neumann steht.
Der Passant beobachtete den Flugweg der Drohne in Richtung Parkplatz am Main, bis sich die Spur verlor. Handelte es sich um die erste Essenslieferung via Drohne in Randersacker? Und wenn ja, wie konnte der Kunde seine Nudeln nur ohne Soße verspeisen?
Noch etwas Rechtliches
Gemäß §13 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ist das Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen, dazu zählt auch Tomatensoße, aus oder von Luftfahrzeugen verboten.
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen
(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.