Drohnen unterstützen Polizeiarbeit
Die Einsatzmöglichkeiten einer Drohne sind vielfältig. Wie gut eine Drohne diverse Herausforderungen meistern kann, das zeigt sich vor allem bei den unterschiedlichen Einsatzszenarien im Polizeidienst. Die Anforderungen können noch so anspruchsvoll sein, die Polizeidrohne meistert sie. Mittlerweile hat sie sich als wertvoller Unterstützer und zuverlässiger Helfer im Polizeidienst etabliert.
So brachte die Polizei in Rheinland Pfalz nach dem Start eines Pilotprogramms im Jahre 2019 ihre Drohnen bereits 600-mal zum Einsatz. Aktuell befinden sich in der Pfalz 57 Kopter in direkter Polizeibereitschaft. Insgesamt 18 ausgebildete Fernpilotinnen und Fernpiloten gibt es derzeit im Polizeidienst.
Polizei setzt verstärkt auf Drohnen
Auch die Landespolizei in Nordrhein Westfalen setzt zunehmend auf den Einsatz von Drohnen. Seit letztem Jahr befinden sich insgesamt 76 Kopter im Dienst der Landespolizei speziell in den Bereichen kriminaltechnische Untersuchung und Tatort-Vermessung sowie bei der Bereitschaftspolizei.
Kameradrohnen ermöglichen neue Perspektiven
Kaum eine Tätigkeit bietet tagtäglich so viele Herausforderungen, ist so vielfältig und abwechslungsreich wie der Polizeidienst. Im Polizeialltag müssen Probleme unterschiedlicher Art zumeist schnellstmöglich gelöst werden. Dabei helfen und unterstützen Drohnen. Sie werden verstärkt eingesetzt zur:
– Aufnahme von Verkehrsunfällen
– Suche von Vermissten mit Wärmebildkameras
– Lagebildbetrachtung von Großveranstaltungen
– Dokumentation von Tatorten
– Unterstützung bei der Ergreifung geflüchteter Täter
– Umgebungsaufklärung bei Bombenentschärfungen
– Erstlageeinschätzung bei Wohnhausexplosionen
– Spurensicherung
– Abstandsmessung auf Autobahnen
Lkw-Abstandsmessung auf Autobahnen
In Brandenburg wurden Polizeidrohnen zur Überwachung von Mindestabständen von Lastkraftwagen auf Autobahnen bereits erfolgreich eingesetzt. Abstandsverstöße lassen sich mit Kameradrohnen einwandfrei feststellen und dokumentieren. Lastkraftwagen müssen auf Autobahnen einen Mindestabstand von 50 Metern bei einer Geschwindigkeit ab 50 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Bei einer Unterschreitung der Abstandsvorschrift liefert die Videodrohne den eindeutigen Beweis. Ein Bußgeld und evtl. auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei werden dann je nach Verstoß für den Fahrzeugführer fällig.
Eine Flugdrohne ist darüber hinaus schwerer auszumachen als eine am Straßenrand eingerichtete Überwachungsanlage. So können sich Lkw-Fahrer nur viel schwieriger gegenseitig über Funk warnen.
Polizei-Drohnen können wie Polizeihubschrauber bei Bedarf von den zuständigen Behörden angefordert werden. Alle Polizeidrohnen fliegen ihre Einsätze in der bekannten Polizei-Streifenwagen-Optik, damit sie auch als im Einsatz befindliche Polizeidrohne erkennbar sind.
Festzustellen ist, dass sich Drohnen als zuverlässiges Hilfsmittel im Polizeidienst bewährt haben, zumal sie weitaus preiswerter sind als der Einsatz eines Polizei-Hubschraubers, dessen Flugstunde bis zu 5.000 Euro kosten kann.
Hier geht es zum Video:
LKW-Abstandsmessung mit der Polizei-Drohne