Kameradrohnen in Schweden verboten
Drohnen mit Kameras gelten in Schweden neuerdings als unerwünschtes Flugobjekt. Das oberste Verwaltungsgericht in Schweden hat deshalb den Flug von Kameradrohnen per Gesetz verboten. Das Gesetz greift nicht nur in den gewerblichen Bereich ein, sondern verbietet auch den Flug mit privaten Kameradrohnen.
Kameradrohnen gelten nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes als Überwachungsinstrumente. Die Drohnen dürfen nur dann aufsteigen, wenn der Flug im Vorfeld genehmigt worden ist. Wer eine Genehmigung erhalten möchte, muss dies kostenpflichtig beantragen. Ob die Genehmigung auch erteilt wird, ist auch mit der Zahlung nicht garantiert. Dies gilt auch für private Kameradrohnen.
Den Ausschlag in Schweden gaben die dortigen Datenschützer. Um eine rechtliche Einordnung von Drohnen/Multicopter mit Kameras zu ermöglichen, wurde durch die schwedische Datenschutzbehörde ein Verwaltungsverfahren angestrengt. Die Behörde war der Auffassung, dass Drohnen generell zu Überwachungszwecken geeignet seien. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Drohne bereits mit einer fest eingebauten Kamera ausgestattet ist. Denn auch ohne eine solche Kamera kann ohne weiteres eine Kamera an nahezu jede Drohne nachträglich angebaut werden. Das oberste Verwaltungsgericht hat Kameradrohnen als Überwachungsinstrument eingestuft.