Kennzeichnungspflicht für Drohnen soll Rohrkrepierer sein

Wie das Magazin Merkur.de berichtet, wird das seit 01. Oktober dieses Jahres geforderte Drohnen-Kennzeichen ad absurdum geführt. Denn schon ein Akkubrand eines Multicopters lässt das Schild schmelzen. Bei einem Akkubrand entstehen schnell Temperaturen über 660 Grad. Bei diesen Temperaturen fängt Aluminium an zu schmelzen. Die meisten am Markt erhältlichen Kennzeichen sind aus Aluminium. Darunter sind Aluminiumfolien (kurzzeitige Hitzebeständigkeit bis 180 Grad) und etwas dickere Aluschilder (Hitzebeständigkeit bis 600 Grad). Wird das Kennzeichen bei einem Brand in Mitleidenschaft gezogen, kann der Drohnenbesitzer nicht mehr identifizierbar bzw. ermittelt werden.

Auf der ersten Seite der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten fordert der Gesetzgeber unter Punkt „Kennzeichen, Kennzeichnung“, eine dauerhafte und feuerfeste Beschriftung auf dem unbemannten Luftfahrzeug, auf dem Namen und Anschrift des Eigentümers des Fluggerätes stehen. Was der Gesetzgeber unter feuerfest versteht, darüber haben wir schon im September dieses Jahres berichtet (Drohnen: Ab dem 01. Oktober 2017 gilt die Kennzeichnungspflicht und der Kenntnisnachweis). Wir wollten vom Gesetzgeber, dem BMVI, wissen, was unter feuerfest zu verstehen ist und wie lange das Kennzeichen bis zu welcher Temperatur einem Feuer standhalten muss. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gab uns zur Bedeutung der Begrifflichkeit „Feuerfest“ dazu folgende Aussage: „Feuerfest bedeutet, dass die Beschriftung bei möglichen Hitzeeinwirkungen, etwa im Fall von Motorbränden, nicht unkenntlich wird.“ Von dem Beispiel des BMVI, einen Aluminiumaufkleber anzubringen, würden wir dringend abraten. Ein Aluminiumaufkleber kann nicht dauerhaft, feuerfest sein. Zudem ist die Verordnung maßgebend und nicht die Empfehlung des BMVI, einen Aluminiumaufkleber anzubringen. In der Technik werden als feuerfeste Werkstoffe im Allgemeinen keramische Erzeugnisse und Werkstoffe mit einer Einsatztemperatur von über 600 Grad bezeichnet.

Wir haben schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass die meisten am Markt erhältlichen Drohnenkennzeichen aus Aluminium bestehen und daher keiner dieser Anbieter die Anforderung an die Feuerfestigkeit laut dem BMVI erfüllt. Ein Akku- oder Motorbrand kann schnell 700 bis über 1.000 Grad erreichen. Daher müssten die Kennzeichen mindestens Temperaturen von bis zu 1.000 Grad Stand halten und das über einen Zeitraum von ungefähr einer halben Stunde. Nur so bleibt bei möglichen Hitzeeinwirkungen die Plakette sowie die Beschriftung kenntlich. Bislang ist uns kein Anbieter bekannt, der Kennzeichen für Drohnen mit über 1.000 Grad Hitzebeständigkeit anbietet.

Es kann daher keine Rede davon sein, dass die geforderten Drohnen-Kennzeichen ad absurdum geführt werden. Vielmehr verkaufen zahlreiche Händler Kennzeichen, welchen den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Der Hintergrund ist einfach, Aluminium ist leicht und beeinflusst das Flugverhalten kaum. Im Schadenfall jedoch haftet der Besitzer des Multicopters für seine fehlerhafte Kaufentscheidung. Inwieweit Verkäufer von Drohnenkennzeichen im Schadenfall eine Mitschuld tragen oder teilweise sogar haftbar sind, müssen Gerichte klären.

In einer aktuellen Studie von DrohnenStudie wird die Vermutung gestützt, dass der Handel seine Kunden unzureichend über die bestehenden Regelungen bei Drohnen informiert.

Weiterführende Links:

Schreibe einen Kommentar