Landesluftfahrtbehörden in Deutschland
Wiegt eine Drohne mehr als 10 Kilogramm und/oder wird zu gewerblichen Zwecken eingesetzt, ist eine Aufstiegserlaubnis bzw. Aufstiegsgenehmigung erforderlich. Für jedes Bundesland gibt es eine Behörde, bei der eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden kann. Für die entsprechenden Bundesländer in Deutschland sind untenstehend alle Luftfahrtbehörde der Länder aufgelistet. Des Weiteren finden Drohnenpiloten verschiedene Merkblätter, Anträge für eine Aufstiegsgenehmigung und sonstige hilfreiche Informationen zum Download.
- Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 4
Referat 46
Ruppmannstr. 21
70507 Stuttgart
Telefon: +49 711 904-0
Fax: +49 711 904-111
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
Internet: www.rp-stuttgart.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung 4
Referat 46
76247 Karlsruhe
Telefon: +49 721 926-0
Fax: +49 721 926-6211
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Internet: www.rp-karlsruhe.de
Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 6
Referat 62
79083 Freiburg i. Br.
Tel.: +49 761 208-0
Fax: +49 761 208-394200
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
Internet: www.rp-freiburg.de
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 4
Referat 46
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Telefon: +49 7071 757-0
Fax: +49 7071 757-3190
E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
Internet: www.rp-tuebingen.de
Formulare und Informationen des Landes Baden-Württemberg über Drohnen
- Antrag auf Erteilung einer Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystem (UAS)
- Antrag auf Erteilung einer Einzelaufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS)
- Erklärung des Steuerers zur Flugerfahrung
- Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Merkblatt des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Beantragung einer Aufstiegserlaubnis für UAS
- Merkblatt für Besitzer von Flugmodellen (Drohnen/UAS/UAV/Multicopter)
- Landesluftfahrtbehörde Bayern
Regierung von Oberbayern
– Luftamt Südbayern –
Postfach
80534 München
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2979
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Formulare und Informationen der Regierung von Oberbayern über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Erklärung zur Allgemeinverfügung zum Aufstieg unbemannter Luftfahrsysteme
- Allgemeinverfügung zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (Oberbayerisches Amtsblatt | Nr.2 / 15. Januar 2016)
- Einzelerlaubnis-Antrag für den Aufstieg unbenannter Luftfahrsysteme
Regierung von Mittelfranken
– Luftamt Nordbayern –
Flughafenstraße 118
90411 Nürnberg
Telefon: +49 911 52700-0
Fax: +49 911 364446
E-Mail: Luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de
Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Formulare und Informationen der Regierung von Mittelfranken über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Antragsformular Modellflug
- Antragsformular Modellflug auf Flugplätzen
- Erklärung zur Nutzung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen nach Allgemeinverfügung
- Antragsformular Einzelerlaubnis unbemannte Luftfahrtsysteme
- Landesluftfahrtbehörde Berlin/Landesluftfahrtbehörde Brandenburg
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 9
12529 Schönefeld
Tel.: +49 3342 4266-4001
Fax: +49 3342 4266-7612
E.Mail: PoststelleLUBB@LBV.brandenburg.de
Internet: www.lbv.brandenburg.de/Luftfahrt.htm
Formulare und Informationen Länder Berlin/Brandenburg über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Antrag auf Einzelerlaubnis zum Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgeräts in den Ländern Berlin und Brandenburg (Stand 04/2016)
- Datenschutzerklärung
- Antrag auf allgemeine Dreherlaubnis General Shooting Permit
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
- Erklärung zur allgemeinen Dreherlaubnis Declaration of Exemption
- Landesluftfahrtbehörde Bremen
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen
Abteilung 3
Referat 33 Luftverkehr und Flugplätze
Zweite Schlachtpforte 3
28195 Bremen
Telefon: +49 421 361-8446
Fax: +49 421 496-8446
E-Mail: office@wuh.bremen.de
Internet: www.wirtschaft.bremen.de
Formulare und Informationen des Landes Bremen über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Entscheidungshilfe unbemannte Fluggeräte
- Aufstieg von Drohnen (unbemannte Luftfahrtsysteme) beantragen
- Antrag auf eine allgemeine Aufstiegserlaubnis für UAS
- Antrag auf eine Aufstiegs-Einzelerlaubnis für UAS
- Antrag Anerkennung einer bestehenden Erlaubnis
- Google Earth Datei 1.5 km Umkreis von bremischen Fluplätzen
- Google Earth Datei zu VFR An- und Abflugrouten (Motorflugzeuge) Flughafen Bremen
- Landesluftfahrtbehörde Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Referat: Grundsatzfragen, Luftverkehrs- und Luft-
sicherheitsrecht
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Telefon: +49 40 42841-0
Fax: +49 40 427941-820
E-Mail: poststelle@bwvi.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bwvi/luftverkehr
Formulare und Informationen des Landes Hamburg über Drohnen
- Landesluftfahrtbehörde Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung III
Dezernat 33.3
Luisenplatz 2
64278 Darmstadt
Telefon: +49 6151 12-0
Fax: +49 6151 12-3851
E-Mail: Poststelle@rpda.hessen.de
Internet: www.rp-darmstadt.de
Regierungspräsidium Kassel
Abteilung II
Dezernat 22 – Aufgabenbereich Luftverkehr –
Steinweg 6
34117 Kassel
Telefon: +49 561 106-0
Fax: +49 561 106-1641
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet: www.rp-kassel.de
Formulare und Informationen des Landes Hessen über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Informationen zur Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen, Multicoptern UAS)
- Antrag Allgemeinerlaubnis
- Antrag Anerkennung Allgemeinerlaubnis
- Antrag Einzelerlaubnis
- Antrag Verlängerung-Erweiterung-Änderung
- Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
Referat 210
Schloßstraße 6 – 8
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 588-0
Fax: +49 385 588-8099
E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: www.mv-regierung.de
Formulare und Informationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Antrag auf Erteilung einer Allgemeinerlaubnis für den Aufstieg Unbemannter Luftfahrtsysteme (UAV)
- Antrag auf Erteilung einer Einzelerlaubnis für den Aufstieg Unbemannter Luftfahrtsysteme (UAV)
- Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Wolfenbüttel
Sophienstr. 5
38304 Wolfenbüttel
Telefon: +49 5331 8809-0
Fax: +49 5331 8809-199
E-Mail: poststelle@nlstbv-wf.niedersachsen.de
Internet: www.luftverkehr.niedersachsen.de
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Oldenburg
Kaiserstr. 27
26122 Oldenburg
Telefon: +49 441 2181-214/219
Fax: +49 441 2181-222
E-Mail: poststelle@nlstbv-ol.niedersachsen.de
Internet: www.luftverkehr.niedersachsen.de
Formulare und Informationen des Landes Niedersachsen über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Allgemeinerlaubnis UAS bis 5 kg
- Verlängerung der Allgemeinerlaubnis UAS bis 5 kg
- Einzelerlaubnis UAS über 5 kg oder mit Verbrennungsmotor
- Landesluftfahrtbehörde Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Düsseldorf
Abteilung 2
Dezernat 26
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 211 475-0
Fax: +49 211 475-3988
E-Mail:poststelle@brd.nrw.de
Internet: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/index.jsp
Formulare und Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Antrags- und Erlaubnisverfahren für den Aufstieg von „Unbemannten Luftfahrtsystemen“
- Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für Unbemannte Luftfahrtsysteme bis 10 kg Gesamtmasse
- Antrag auf Anerkennung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme aus einem anderen Bundesland
- Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für ein Unbemanntes Luftfahrtsystem im Einzelfall
Bezirksregierung Münster
Abteilung 2
Dezernat 26
Domplatz 1 – 3
48128 Münster
Telefon: +49 251 411-0
Fax: +49 251 411-2525
E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de
Internet: www.bezreg-muenster.nrw.de
Formulare und Informationen der Bezirksregierung Münster über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen an Flugplätzen mit Flugplatzkontrolle durch die The Tower Company GmbH (NfL 1-466-15)
- Antrag auf Erteilung einer Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS)
- Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Gebäude 890
55483 Hahn Flughafen
Telefon: +49 6543 50-8801
Fax.: +49 6543 50-8800
E-Mail: abt5.ref.luftverkehr@lbm.rlp.de
Internet: www.lbm.rlp.de
Formulare und Informationen des Rheinland-Pfalz über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Allgemeinerlaubnis UAS Antragsformular
- Einzelaufstiegserlaubnis UAS Antragsformular
- Antrag Einzelaufstiegserlaubnis UAS (English version)
- Antrag Allgemeinerlaubnis UAS (English version)
- Landesluftfahrtbehörde Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat D/6 Luftfahrt
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681 501-4249
Fax: +49 681 501-4299
E-Mail: referat.d6@wirtschaft.saarland.de
Internet: www.saarland.de
Formulare und Informationen des Saarland über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme
- Antrag auf Erteilung einer Einzel-Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme
- Landesluftfahrtbehörde Sachsen
Landesdirektion Sachsen
Referat 36
– Luftverkehrsamt Sachsen –
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Telefon: +49 351 825-3600
Fax: +49 351 825- 3690
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Internet: www.lds.sachsen.de/luftverkehr
Formulare und Informationen des Sachsen über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Flyer – Leitfaden zum Betrieb von Flugdrohnen
- Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für ein unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) ohne Verbrennungsmotor, bis maximal 10kg Gesamtmasse und maximaler Flughöhe von 100 m über Grund
- Antrag auf Erteilung einer Einzel-Aufstiegserlaubnis für ein unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) bis 25 kg Gesamtmasse, für andere Zwecke als Sport und Freizeitgestaltung
- Antrag auf Erteilung einer Einzel-Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle sowie für Luftfahrtgeräte, die außerhalb der Sichtweite des Steuerers betrieben werden sollen (nur für Sport- und Freizeitzwecke, bis zur Gesamtmasse von 25 kg)
- Antrag auf Anerkennung einer Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems (UAS)
ohne Verbrennungsmotor, bis maximal 5 kg Gesamtmasse und maximaler Flughöhe von 100 m über Grund - Erreichbarkeiten der Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen zum geplanten Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen
- Landesluftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 307 Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-0
Fax: +49 345 514-1444
E-Mail: Poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Internet: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Formulare und Informationen des Landes Sachsen-Anhalt über Drohnen
- Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme ohne Verbrennungsmotor, bis max. 5 kg Gesamtmasse und maximaler Flughöhe von 100 m über Grund
- Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme mit Verbrennungsmotor und / oder einer Gesamtmasse von 5 kg bis 25 kg
- Anlage 1 zum Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme mit Verbrennungsmotor und/oder einer Gesamtmasse von 5 kg bis 25 kg
- Anlage 2 zum Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme mit Verbrennungsmotor und/oder einer Gesamtmasse von 5 kg bis 25 kg
- Anlage 3 zum Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme mit Verbrennungsmotor und/oder einer Gesamtmasse von 5 kg bis 25 kg
- Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle bzw. Außenstart und landeerlaubnis für ein unbemanntes Luftfahrtgerät im Einzelfall
- Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme ohne Verbrennungsmotor, bis max. 5 kg Gesamtmasse und maximaler Flughöhe von 100 m über Grund
- Antrag auf Anerkennung einer Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg eines unbemannten Luftfahrsystems ohne Verbrennungsmotor, bis max. 5 kg Gesamtmasse und maximaler Flughöhe von 100 m über Grund
- Landesluftfahrtbehörde Schleswig-Holstein
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Luftfahrtbehörde
Königsweg 59
24114 Kiel
Telefon: +49 431 383-2408
Fax: +49 431 383-2100
E-Mail: Edwin.Eweleit@lbv-sh.landsh.de
Internet: www.lbv-sh.de
Formulare und Informationen des Landes Schleswig-Holstein über Drohnen
- Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme ohne Verbrennungsmotor mit einer Gesamtmasse bis 10 kg
- Antrag auf Erteilung einer einzelnen Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme
- Antrag auf Ergänzung oder Änderung einer bestehenden Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme
- Landesluftfahrtbehörde Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung V
Referat 520
Postfach 2249
99403 Weimar
Telefon: +49 361 3770-0
Fax: +49 361 3773-7190
E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de
Internet: www.thueringen.de
Formulare und Informationen des Landes Schleswig-Holstein über Drohnen
- Basisinformationen über den Einsatz von Drohnen
- Übersicht von Flugplätzen
- Allgemeinverfügung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Erteilung der Erlaubnis für den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen
- Hinweise für die Steuerer / Halter von unbemannten Fluggeräten
- Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg bis 25 kg Gesamtmasse im Freistaat Thüringen