Neue EU-weite Sicherheitsvorschriften für den Drohnenflug sollen Standard werden
Gelten bald neue Sicherheitsvorschriften für den Drohnenflug in ganz Europa?
Folgt man den Einschätzungen der Brüsseler EU-Kommission, dann wird in den nächsten 10 Jahren der Markt an unbemannten Fluggeräten in Europa zirka 10% des gesamten EU-Luftverkehrsmarktes ausmachen. Das wirtschaftliche Volumen des zivilen Drohnenmarktes wird jährlich auf zirka 10 Milliarden Euro beziffert. Nach Angaben der EU-Kommission sollen bis zum Jahr 2035 in der Drohnenbranche zirka 100.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Ergänzend dazu wird der Luftverkehr in Europa in den nächsten 20 Jahren um 50% wachsen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Sicherheitsvorschriften für den Drohnenflug immer wichtiger und notwendiger.
Optimierung der Flugsicherheitsvorschriften
Vor den zu erwartenden Entwicklungen ist es wichtig, national bestehende Richtlinien für die Drohnennutzung in Europa zu vereinheitlichen. Gleichzeitig sollen aber auch die bereits geltenden Sicherheitsvorschriften für den Luftfahrtsektor inhaltlich aktualisiert werden. Angestrebtes Ziel ist es, die Flugsicherheit in Europa weiter zu optimieren, um dem zu erwartenden Anstieg des Luftverkehrs mit entsprechenden Regelungen zukünftig gerecht zu werden.
Drohnenvorschriften sind national unterschiedlich geregelt
Das Europaparlament hat am 12. Juni 2018 beschlossen, die Vorschriften für die Flugsicherheit für Drohnenpiloten und für Kopter unter 150 kg zu vereinheitlichen. Bis dato wurden die Regeln für Drohnen unter 150 Kilogramm von jedem EU-Mitgliedsstaat selbst festgelegt. Insofern gelten für die Drohnennutzung in Europa heute vornehmlich nationale Vorschriften unterschiedlicher Ausprägung. Das soll sich zukünftig ändern.
Was kommt zukünftig auf Drohnen-Hersteller zu?
Die neuen Regeln besagen, dass Drohnen zukünftig so konstruiert sein müssen, dass sie ohne Gefährdung von Personen betrieben werden können. Entsprechend dem Einsatzzweck und dem Gewicht der Drohne, müssen einige Fluggeräte mit bestimmten Sicherheitsmechanismen bzw. Funktionen ausgerüstet sein, die dem Piloten ein Maximum an Sicherheit garantieren. Bislang entwickeln und produzieren die Multikopter-Hersteller ihre Fluggeräte ohne konkrete gesetzliche Auflagen. Die Neuregelung sieht vor, dass Drohnenhersteller für größere Drohnen zukünftig eine automatische Flughöhen- und Entfernungsbegrenzung vorsehen müssen. Darüber hinaus müssen die Kopter über eine automatische Landeautomatik verfügen. Sie sollen auch über eine voreingestellte Beschränkung hinsichtlich des Überfliegens bestimmter geografischer Gebiete, sog. Do-not-fly-Zone, verfügen. Ein Kollisionsvermeidungssystem und ein automatisches Flugstabilisierungssystem runden das Maßnahmenpaket ab. Mit der europaweiten Neuregelung der geforderten Sicherheitsstandards soll den Kopter-Herstellern mehr Planungssicherheit bei der Produktentwicklung gegeben werden.
Was haben Drohnenpiloten zukünftig zu beachten?
Die Neuregelung sieht vor, dass sich zukünftig Drohnenpiloten mit ihrer Drohne in nationalen Dateien registrieren müssen. Mit dieser Maßnahme soll das Fluggerät im Falle eines Unfalls schnell und einfach dem jeweiligen Betreiber eindeutig zugeordnet werden können. Die neue Regelung legt auch fest, welche Drohnenbetreiber sich zukünftig schulen lassen oder entsprechende Flugtrainings absolvieren müssen, bevor sie eine Drohne in den öffentlichen Luftraum bringen dürfen. Drohnenpiloten müssen alle geltenden Vorschriften und Regeln kennen und in der Lage sein, ihren Kopter stets so zu steuern, dass weder Menschen noch andere Luftraumnutzer gefährdet werden.
Welche Vorschriften gelten bereits in Deutschland?
Einige der in der neuen Verordnung angedachten Maßnahmen sind in Deutschland, gemäß der neuen Drohnenverordnung die im Oktober 2017 in Kraft gesetzt wurde, bereits geltendes Recht.
Kopter mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm unterliegen der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht. Sie müssen mit einer feuerfesten Plakette, die den Namen und die Anschrift des Betreibers trägt, ausgestattet sein. Wer eine Drohne mit einem Fluggewicht von mehr als 2 Kilogramm in die Luft bringen möchte, der benötigt eine Art Drohnenführerschein bzw. einen Nachweis der aussagt, dass der Pilot die Drohne sicher steuern kann. Für Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 5 Kilogramm ist eine Aufstiegsgenehmigung zu beantragen.
Wie werden die neuen Regelungen genau aussehen?
Wie die neuen EU-weiten Regelungen konkret aussehen werden, ist allerdings noch offen. Es wird eine Abhängigkeit des Risikos, das von dem jeweiligen Fluggerät ausgeht, abhängig sein, d.h. auch, dass es nicht für alle Drohnen dieselben Vorschriften geben wird. Die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die EU-Kommission werden jetzt konkrete und detaillierte Durchführungsverordnungen ausarbeiten, die voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden.