Wenn Drohnenpiloten von der Polizei kontrolliert werden
Wie verfahren Polizeibeamte, wenn bei einer Streifenfahrt eine Drohne gesichtet wird? Ist das Verfahren mit einer Verkehrskontrolle vergleichbar? Wir wollten es genau wissen und haben Polizeioberkommissar Björn Schmitt vom Polizeipräsidium Unterfranken dazu befragt.
Sind denn die unterfränkischen Beamten, welche sich auf Streife befinden, überhaupt im Bereich Drohnen und deren Gesetze bzw. Verordnung geschult?
„Zunächst ist anzumerken dass das Polizeipräsidium Unterfranken das Thema „Drohnen“ samt der dazugehörigen Vorschriften intern konzeptionell aufbereitet hat. Auf die Inhalte können alle Beamtinnen und Beamten im Rahmen des täglichen Dienstes zugreifen. Unsere Kollegen aller unterfränkischen Polizeidienststellen (Polizeiinspektionen und Polizeistationen) wurden darüber hinaus im Rahmen von Dienstunterrichten zu dem Thema beschult.“
Wie ist die Vorgehensweise, wenn auf Streife befindliche Beamte eine Drohne über öffentlichen Grund sichten?
„In der Regel wird versucht, den „Piloten“ der Drohne ausfindig zu machen. Anschließend werden die erforderlichen Kontrollen durchgeführt. Werden in diesem Zusammenhang Straftatbestände erkannt, werden von Amts wegen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ordnungswidrigkeiten werden im Rahmen des Opportunitätsprinzips verfolgt.“
Was wird vor Ort kontrolliert und welche Maßnahmen werden ergriffen, sofern sich der Steuerer einer Drohne auffinden lässt?
„Kontrolliert wird zum Beispiel, ob die Drohne im Rahmen der Allgemeinerlaubnis fliegt oder ob ggf. eine Einzelerlaubnis vorliegt; ob der Besitzer des Grundstücks, von dem aus die Drohne gestartet wurde, damit einverstanden war; ggf. die erforderliche Kennzeichnung der Drohne; ggf. ob der „Pilot“ in Besitz eines Kenntnisnachweises ist sowie die Einhaltung der jeweiligen Mitführpflichten.“
Sofern sich herausstellt, dass der Drohnenpilot nicht hätte fliegen dürfen, z.B. auf Grund eines fehlenden Kenntnisnachweises, fehlender Genehmigungen, fehlender Kennzeichnung an der Drohne etc., welche Schritte bzw. Maßnahmen werden durch die Polizei eingeleitet?
„Je nach Sachverhalt werden von der Polizei strafprozessuale Maßnahmen nach der Strafprozessordnung (StPO) oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) getroffen. In Betracht kommt beispielsweise die Sicherstellung der Drohne als Beweis- bzw. als Tatmittel. Bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften (Luftverkehrsordnung, Luftverkehrszulassungsordnung, Luftverkehrsgesetz) werden gegen die „Piloten“ Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten eingeleitet.“
Letztlich verhält sich die Kontrolle eines Drohnenpiloten fast nahezu identisch mit der einer Verkehrskontrolle mit einem Fahrzeug. Der Unterschied besteht nur darin, dass der Autofahrer hinter dem Steuer sitzt und ein Drohnenpilot erst einmal geortet werden muss. Abschließend möchten wir hinzufügen, dass nicht nur die unterfränkische Polizei so verfährt, sondern die Vorgehensweise generell von der bayerischen Polizei so gehandhabt wird. Liebe Drohnenpiloten, sorgt dafür, dass ihr immer eure Papiere dabei habt!
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